Hab & Gut

Kraftfahrzeug­versicherung

Optimaler Schutz im Verkehrsdschungel

Optimaler Schutz im Verkehrs­dschungel

Jeder Autobesitzer ist gesetzlich dazu verpflichtet eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen im Straßenverkehr zufügen. Sie erstattet ebenfalls die Kosten bei einem Verdienstausfall, Abschleppkosten und eventuell die monatliche Rente eines Unfallgeschädigten. Mit einer Teil- und Vollkaskoversicherung können des Weiteren Schäden abgedeckt werden, die am eigenen Auto entstanden sind.

Für eine optimale Absicherung können darüber hinaus noch ergänzende Versicherungen wie Verkehrsrechtsschutz, Insassenunfallschutz oder ein Autoschutzbrief abgeschlossen werden. Mithilfe einer Selbstbeteiligung können Sie zusätzlich den Versicherungsbetrag Ihrer KFZ-Versicherung senken. Mit einem Versicherungsvergleich können Sie Ihr Kraftfahrzeug bestmöglich und nach Ihren Wünschen absichern.

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Tipps & Produkt­informationen

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber als Muss für jeden Autobesitzer festgelegt. In Kombination mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung bietet die KFZ-Haftpflicht einen umfassenden Schutz für Sie und mögliche Geschädigte im Straßenverkehr.
In den Bereichen der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung hat ein Schaden Einfluss auf den jeweiligen Beitrag. Bei einem Schaden werden Sie vom Versicherer im darauffolgenden Versicherungsjahr in eine höhere Beitragsklasse bzw. Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Daher ist es ratsam mögliche Schäden durch eine vorsichtige Fahrweise zu vermeiden. Dies wird oft vom Versicherer mit günstigeren Beiträgen belohnt.
Trotz eines umfangreichen Schutzes, schließen viele Versicherungen gewisse Schäden wie Vorsatz oder widerrechtlich herbeigeführte Schäden in ihren Verträgen aus. Dazu gehören unter anderem auch Eigenschäden am KFZ, Teilnahme an Rennen, Schaden durch Kernenergie, Vertragliche Ansprüche. Darüber hinaus sind zum Beispiel Beschädigungen von Sachen, die etwa bei einem Umzug befördert wurden oder abgeschleppte Anhänger bzw. Fahrzeuge ebenfalls nicht integriert. Letzteres gilt nur, sollte dies nicht unter die private Hilfeleistung fallen.
Je nach Region schwankt die Häufigkeit von Wildunfällen. Gerade bei Überlandstrecken kann es jedoch jederzeit zu einem unvorhergesehen Zusammenprall kommen. In einem solchen Fall hilft Ihnen bereits eine Teilkaskoversicherung. Dieser Schaden führt des Weiteren für Sie zu keinerlei Beitragserhöhungen im nächsten Versicherungsjahr.

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